Energieausweis

Der Energieausweis dient grundsätzlich dem Schutz des Verkäufers einer Immobilie. Wenn dieser nicht vorgelegt wird, kann der Käufer oder Mieter Gewährleistungsansprüche stellen.

Ein Energieausweis wird benötigt bei:

  • Allen neuen Gebäuden
  • Sanierungen
  • Zu- und Umbauten
  • Verkauf, Verpachtung und Vermietung

Der Energieausweis enthält Kennwerte des Hauses wie zum Beispiel die Energiekennzahl sowie den Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor und stellt diese Vergleichswerten mit einem Referenzgebäude gegenüber. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz nimmt sowohl Vermieter bzw. Verkäufer als auch Makler und Vermittler in die Pflicht. Der Ausweis ist für maximal zehn Jahre gültig. Die Erstellung dauert in der Regel zwei bis fünf Tage.

Die Kosten eines Energieausweises hängen vor allem von der Größe des Gebäudes ab. Wenn ein Plan vorliegt, dann belaufen sich die Kosten bei einer Fläche bis 500 m² auf 1 Euro pro m². Wenn kein Plan vorliegt, müssen die Kosten individuell berechnet werden.