Baukoordination
Gesetzlich vorgeschriebener Baukoordinator
Sobald Sie für Ihr Bauprojekt neben dem Baumeister mehr als eine Firma wie z.B. einen Dachdecker, Fassadenbauer oder Zimmermann beauftragt haben, müssen Sie einen Koordinator für Ihre Baustelle engagieren – ansonsten riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe! Dies betrifft firmenübergreifende Belange genauso wie gemeinsame, mehreren Unternehmen dienende Einrichtungen.
Ein Bauherr hat dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle bzw. in der Vorbereitungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGePlan, erstellt wird.
Weiters hat er im Rahmen einer Baustellenüberprüfung auf eine mögliche gegenseitige Gefährdung von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen zu achten und die Sicherheit dieser zu gewährleisten.
Der Einsatz eines erfahrenen externen Profis gibt Ihnen die Sicherheit der Einhaltung aller Vorschriften.